Schulsozialarbeit
Konzept der Schulsozialarbeit an der Freien Waldorfschule Münster
1. Einleitung
Im Jahr 2022 hat sich an der Freien Waldorfschule in Münster (FWS Münster) aus der Elternschaft heraus ein Initiativkreis gebildet, der sich dem Thema „Schulsozialarbeit“ widmet. Dieser Kreis sah und sieht die Notwendigkeit, an der FWS Münster eine Stelle für ein*e Schulsozialarbeiter*in einzurichten.
Seit September 2022 wurde diese Idee in ersten Schritten in enger Zusammenarbeit mit den Lehrkräften und der Schüler*innen-Vertretung (SV) durch die Unterstützung externer Expertise konkretisiert. Es erfolgte eine Bedarfsanalyse in den Bereichen der drei beteiligten Akteur*innen (Eltern, Lehrkräfte, Schüler*innen).
Das vorliegende Konzept ist eine erste Darstellung der gemeinsamen Bedarfsanalyse und soll ein konkreter Baustein hin zur Einrichtung einer Stelle im Bereich der Schulsozialarbeit an der FWS Münster sein.
Das Konzept nimmt die aktuellen Rahmenbedingungen in den Blick und stellt die Notwendigkeit bzw. die Handlungsfelder dar, die die Grundlage schulsozialarbeiterischen Wirkens an unserer Schule bilden (sollen). Es dient der Orientierung innerhalb der Schulgemeinschaft und bildet auch nach außen den Bedarf einer solchen Stelle ab.
2. Rahmenbedingungen
2.1 schulische Rahmenbedingungen
Die FWS Münster mit ihrem Sitz in Münster-Gievenbeck ist eine Schule in freier Trägerschaft. Derzeit werden hier 452 Schüler*innen beschult (Stand März 2024).
Die FWS Münster ist eine allgemeinbildende, mehrheitlich einzügige Schule von der 1. Klasse bis zur 13. Klasse, einige wenige Stufen sind zweizügig.
Es ist für Schüler*innen anderer Waldorfschulen oder des staatlichen Schulsystems möglich, als sogenannte Quereinsteiger*innen in die Schule aufgenommen zu werden. Dies stellt die verantwortlichen Lehrkräfte jedes Jahr, teilweise auch im laufenden Schuljahr, vor die Herausforderung der Integration von neuen Persönlichkeiten in den laufenden Schulbetrieb.
Dazu kommt, dass Quereinsteiger*innen aus dem staatlichen Schulsystem an die FWS Münster oft aus Gründen von sozialen Schwierigkeiten wechseln oder weil sie dem Leistungsdruck dort nicht standhalten können. In der Eingliederungsphase ist daher vielfach eine besondere pädagogische Intervention notwendig.
Im Stadtgebiet Münster wohnen lediglich ca. 50% der Schüler*innen. Die anderen Schüler*innen kommen aus den umgebenden Städten und Landkreisen. Insgesamt fahren 338 der Schüler*innen mit dem Bus zur Schule und nehmen eine bis zu einer Stunde dauernde Fahrt auf sich, um die Schule zu erreichen. Dabei nutzen sie den von der Schule angebotenen Schülerspezialverkehr oder die öffentlichen Verkehrsmittel.
Die Schule beginnt um 8:10 und endet für die Klassen 1-4 von Montag bis Mittwoch um 12:55, Donnerstag und Freitag um 11:55. Ab der 5. Klasse kommen weitere Stunden am Nachmittag dazu. Unterrichtsende ist für alle Schüler*innen spätestens um 15:40 Uhr. Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf hat die Schule einen offenen Ganztag für die Primarstufe und die Sekundarstufe 1 eingerichtet, der derzeit von 55 Schüler*innen genutzt wird. Innerhalb weniger Jahre hat sich die Zahl der betreuten Schüler*innen damit fast vervierfacht.
An der Schule arbeiten derzeit 44 Lehrkräfte mit einem Gesamtwochendeputat von 630 Stunden. Zusätzlich zu der im staatlichen Lehrplan verankerten Stundentafel werden weitere künstlerisch-handwerkliche Fächer in verschiedenen Jahrgangsstufen unterrichtet wie zum Beispiel Holzwerken, Plastizieren, Kartonage-Arbeiten, Steinmetzen, Eurythmie, Handarbeit oder Gartenbau.
Die Lehrkräfte sind beim Schulverein „Freie Waldorfschule Münster e.V.“ angestellt. Die Refinanzierung der gesamten Personal- und Betriebskosten durch das Land beträgt 87%. Den Trägeranteil und nicht refinanzierungsfähige Investitionen z.B. in Lehrkräfte oder Förderangebote tragen die Eltern durch einen freiwilligen Schulbeitrag. Dieser Beitrag wird im Rahmen der Finanzgespräche mit den Elternhäusern nach dem maßgeblichen Einkommen festgelegt und wenn erforderlich auch angepasst.
Dabei ist die Aufnahme in die FWS Münster unabhängig vom geleisteten Elternbeitrag. Die Schule steht allen offen, unabhängig von soziokulturellem Hintergrund, religiöser Zugehörigkeit oder familiärem Einkommen.
Die FWS Münster wird von einem Schulleitungsteam geleitet. Dieses Team bilden drei Lehrer*innen, die jeweils für einen der drei Bereiche „Pädagogik“, „Personal“ und „Verwaltung“ verantwortlich sind und diese gemeinsam koordinieren. In die Schulleitung werden Lehrkräfte zusätzlich zu ihrer pädagogischen Arbeit gewählt. Darüber hinaus finden wöchentlich Konferenzen der Lehrer*innen statt, in denen die maßgeblichen Entscheidungen zu den Belangen der Schule kollegial beraten und abgestimmt werden.
Weitere Gremien, die den Schulalltag begleiten und mit ihren Entscheidungen verantworten, sind der Schulvorstand, die Elternkonferenz (EK) und der „Rat der Schule“. Die Arbeitsweise und Kooperation dieser Gremien sind in der Satzung der Schule beschrieben.
2.2 soziokultureller Hintergrund der Schüler*innen
Die Schüler*innen der FWS Münster stammen aus allen gesellschaftlichen Schichten und spiegeln so die Diversität unseres Lebens wider.
Zwar treten viele der soziokulturellen Unterschiede an der FWS Münster nicht in gleichem Maße zutage wie an sogenannten „Brennpunktschulen“ in Ballungszentren anderer Großstädte, dennoch ist auch an der FWS Münster in den letzten Jahren eine zunehmende Heterogenität der soziokulturellen Herkunft der Schüler*innen festzustellen.
Diese Heterogenität hat einen zunehmend großen Einfluss auf das schulische Lernen und stellt die gesamte Schulgemeinschaft vor neue Herausforderungen. U.a. diese – unten konkretisierten – Entwicklungen untermauern die Notwendigkeit, an der FWS Münster Schulsozialarbeit zu verankern.
2.2.1 Einwanderungsgesellschaft / Flucht und Migration
Die erwünschten und realen vielfältigen Lebenswelten junger Menschen, die sich in einer Einwanderungsgesellschaft darstellen, und die Erfahrungen von Schüler*innen mit Flucht und Migration, erfordern einen klaren schulsozialarbeiterischen Auftrag. Der „Kooperationsverbund Schulsozialarbeit“ formuliert hier in seinem Selbstverständnis treffend:
„Als zentraler Ort der Identitätsbildung leistet Schule einen wesentlichen Beitrag in der
Einwanderungsgesellschaft. Ausgrenzung, Rassismus und sonstige Ressentiments
dürfen im Kontext Schule deshalb nicht geduldet werden. Es gilt also, in Schule über
die vielfältigen Lebenswelten junger Menschen aufzuklären und ihre Kompetenzen im
Umgang mit Vielfalt zu erweitern. (…)“
(Quelle: Broschüre „Das Selbstverständnis der Schulsozialarbeit angesichts gesellschaftlicher Herausforderungen“, herausgegeben vom „Kooperationsverbund Schulsozialarbeit“,
http://www.kv-schulsozialarbeit.de/Selbstverst_d_SSA__KoV__2019.pdf)
Schüler*innen mit Flucht- und Migrationserfahrungen sind Teil der heterogenen Klassengemeinschaften an der FWS Münster. Die – zusätzlichen – Aufgaben, die sich in diesem Zusammenhang stellen, bedürfen einer professionellen und langfristigen fachlichen Begleitung. Gerade in Bezug auf junge Menschen aus Kriegsgebietenist ein Konzept notwendig, das über das rein kognitive Lernen hinaus (u.a. „Deutsch als Zweitsprache“) die psychologische und soziale Grundversorgung für die Kinder und Jugendlichen sowie deren Eltern an erster Stelle sieht.
Eine besondere Herausforderung ist dabei die Förderung des sozialen Zusammenhalts, die eine Beteiligung aller Menschen in ihrer Vielfalt und Verschiedenheit ermöglicht, sowie ein offener und vertrauensvoller Umgang miteinander am Sozialisationsort Schule.
2.2.2 Schulumfeld FWS Münster
Ein großer Teil der Schüler*innen der FWS Münster erreicht die Schule mit Schulbussen aus den Nachbarkommunen Münsters. Die Fahrzeit pro Strecke beträgt teils eine Stunde. Durch diese weiten Schulwege kann das „Netz der schulischen Interaktion und Freundschaftsbindung“ nicht die alleinige Säule sozialer Stabilität sein – die „Alltagsgestaltung“ (Verabredungen, Vereinsaktivitäten und weitere Freizeitaktivitäten) außerhalb der Schulzeit findet häufig in ganz anderen peer-groups als den schulischen Bezugsgruppen statt.
Dadurch sind die Schüler*innen in verschiedene, z.T. stark differierende Sozialstrukturen eingebunden, die sie und die Eltern durch die daraus resultierenden Einflussgrößen zusätzlich fordern. Nur ein Teil der Schüler*innen ist im Stadtviertel rund um die Schule zu Hause.
Auffällig an der FWS Münster ist zudem der in vielen Klassenstufen starke Wechsel von Schüler*innen aus anderen Schulen in die Klassen hinein und umgekehrt aus den Klassen hinaus an andere Schulen. Teilweise besteht die Schülerschaft einer Klasse zu Beginn der Oberstufe aus 40-50% „neuen“ Schüler*innen / Quereinsteiger*innen, die nicht gemeinsam mit den anderen in die Klasse eingeschult worden sind. Hier zeigt sich in den vergangenen Jahren ein verstärkter Wechsel von Schüler*innen an die FWS Münster, die aufgrund individueller sozialer Anschlussprobleme und Lernschwierigkeiten das Regelschulsystem verlassen.
Die sich dadurch immer wieder neu entwickelnden Sozialstrukturen und auch Lernwege fordern die Klassengemeinschaften im Besonderen heraus. Hier gilt es, die Entwicklungen und Übergänge sowohl im Klassenverbund wie auch im persönlichen Rahmen der jungen Menschen angemessen zu begleiten und für ein gutes Gelingen der sozialen Stabilität im Klassenverbund Sorge zu tragen.
Für die Schulsozialarbeit ist daher eine gute Kenntnis der Anschlusssysteme unerlässlich: Einerseits ist hier bei einem Wechsel auf die FWS Münster das Wissen über die Strukturen der schulischen und sozialen Herkunft von großer Bedeutung, um den Übergang vorbereiten und begleiten zu können. Zudem ist die individuelle Begleitung auch bei den abgehenden Schüler*innen wünschenswert, was ebenso wieder die Kenntnis der „neuen“ schulischen und sozialen Strukturen voraussetzt.
2.2.3 individuelle Situation der Schüler*innen
Auch an der FWS Münster häufen sich bei Schüler*innen der (problematische) Medienkonsum, substanzgebundene Süchte und Schulabsentismus. Zusätzlich begünstigen der gesellschaftliche Wandel und geopolitische Traumaerfahrungen diese kritischen Situationen. Neben diesen die (Lern-) Entwicklung hemmenden Faktoren beeinflusst die Auseinandersetzung / der Kontakt mit weiteren Themenfeldern die persönliche und soziale Entwicklung der einzelnen Kinder / Jugendlichen / jungen Erwachsenen und die Sozialstrukturen innerhalb der Schule:
psychische und physische Gewalterfahrungen (im Elternhaus und unter den Schüler*innen)
selbstverletzendes Verhalten
Folgen von Armut
(sexuelle) Diskriminierung und Mobbing
Lernbeeinträchtigungen (z.B. Lese-Rechtschreib-Schwäche)
Rassismuserfahrungen
Insbesondere bei der Bearbeitung dieser Themenbereiche ist eine professionelle Schulsozialarbeit sowohl präventiv als auch im eingetretenen Fall ein unerlässlicher Bestandteil der schulischen Fürsorge für die Schüler*innen.
Als professionell agierende Akteur*innen erkennen und decken Schulsozialarbeiter*innen Ungerechtigkeiten und Diskriminierungen jeglicher Art auf und finden gemeinsam mit den Beteiligten Lösungen, wie diese abgebaut oder verringert werden können. Auch das Kollegium einer Schule ist selbstverständlich in diese Prozesse eingebunden. Es wird durch die Koordinierung und Bearbeitung dieser Themen von Schulsozialarbeiter*innen entlastet und kann sich seinen Kernaufgaben im Schulalltag widmen.
3. Zielgruppen und Ziele
Die Schulsozialarbeit wird ein Angebot der FWS Münster sein, verstanden als prozessorientierte Begleitung der Schüler*innen in ihren unterschiedlichen Entwicklungsphasen und den damit einhergehenden Chancen und Herausforderungen.
Die Schulsozialarbeit stellt ein Qualitätsmerkmal dar und erweitert die Handlungsmöglichkeiten von passgenauen und gleichzeitig niederschwelligen Hilfen, im Sinne der Jugendhilfe. Sie bezieht sich auf die sozialen Beziehungen zwischen Lehrkräften, Eltern und Schüler*innen.
Der durch die Schulsozialarbeit geförderte Austausch und die Vernetzung mit anderen externen Hilfen öffnet die Schule nach außen. Vernetzung und Kooperationen mit z.B. Jugendamt, Sozialpädagogischem Zentrum, Schulpsychologie, Beratungsstellen und anderen Organisationen wie Kindergärten, Hort oder Vereinen unterstützen die Präventionsarbeit und ermöglichen ggf. die direkte Intervention.
Die Aufgaben der Kinderschutzfachkraft und die damit verbunden Handlungsleitlinien im Sinne des Gewaltschutzkonzepts sind ebenso in der Schulsozialarbeit verankert, wie die Koordination von Präventionsangeboten oder Durchführung von entwicklungsspezifischen Workshops zu unterschiedlichen Themen.
Schulsozialarbeit hat zum Ziel, Bildungschancen durch den Abbau bildungshemmender Faktoren zu verbessern. Ein besonderes Augenmerk liegt auf den psycho-sozialen Einflussfaktoren denen die Schüler*innen ausgesetzt sind, wie z.B. Mobbing oder andere Ausprägungen sozialer Gewalt. Beziehungsarbeit und Vertrauensaufbau spielen dabei eine zentrale Rolle. Die Begleitung von Klassenausflügen, Klassenfahrten und die Pausen (verstanden als Interaktionsangebot) bieten niederschwellige Begegnungsmomente. Ein fester Anlaufpunkt mit verlässlichen Sprechzeiten (s.o.) bietet die Möglichkeit, Konflikte jeglicher Art unterstützend zu lösen. Die Schüler*innen können die Anlaufstelle einzeln oder in Gruppen aufsuchen. Die Schweigepflicht stellt hier eine äußerst wichtige Rahmenbedingung dar. Schulsozialarbeit kann die Schüler*innen auch in ihrem gesamten Klassenverband unterstützen und z.B. einen Klassenrat durchführen.
Die Zusammenarbeit mit den Lehrkräften, v.a. mit den Klassenlehrer*innen ist sehr wichtig und eine allparteiliche Haltung sollte stets gewahrt werden.
Eine weitere Aufgabe besteht in der Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten und Bezugspersonen. Schulsozialarbeit bietet eine erste Erziehungs- und Familienberatung beispielsweise bei herausfordernden familiären Umständen oder/ und eine erste Einschätzung insbesondre in Bezug auf die Einleitung von externen Unterstützungsangeboten.
Eine weitere Aufgabe, ist die Mediation von Konflikten zwischen Pädagog*innen und Erziehungsberechtigten.
In der Zusammenarbeit mit den Pädagog*innen gilt: Schulsozialarbeit bietet Entlastung durch Unterstützung! Schulsozialarbeit kann weitere Perspektiven auf einzelne Schüler*innen und die Klassengemeinschaft aufzeigen und trägt beispielsweise, durch kollegiale Beratung, zur Findung von Lösungsstrategien bei.
4. Aufgabenbereiche der Schulsozialarbeit
Die Schulsozialarbeit an der FWS Münster ist ein freiwilliges und niederschwelliges Angebot für alle Schüler*innen, Lehrer*inne und Eltern bzw. erziehungsberechtigten Bezugspersonen der Schule.
Die möglichen Aufgaben eines/ einer Schulsozialarbeiter*in an der FWS Münster können in drei Arbeitsfelder eingeteilt werden:
4.1 Pädagogische Aufgaben
4.2 Akute Interventionsarbeit
4.3 Koordination der Präventionsarbeit
4.1 Pädagogische Aufgaben
Das pädagogische Arbeitsfeld der/ des Schulsozialarbeiter*in umfasst Beratung, interne Netzwerkarbeit, Gespräche und die Teilnahme an pädagogischen Konferenzen.
Der/ die Schulsozialarbeiter*in steht allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft, also Lehrkräften, Schüler*innen und Erziehungsberechtigten als Vertrauensperson beratend zur Verfügung (Der/ die Schulsozialarbeiter*in unterliegt selbstverständlich der berufsständigen Schweigepflicht.).
Dabei ist es wichtig, dass der/ die Schulsozialarbeiter*in und alle anderen Mitglieder der Schulgemeinschaft eine wertschätzende Beziehung auf Augenhöhe untereinander pflegen. So kann der/ die Schulsozialarbeiter*in eine Unterstützung für alle sein.
Der neutrale Blick von außen durch den/ die Schulsozialarbeiter*in auf einen Klassenorganismus, einen Konflikt unter Schüler*innen bzw. zwischen Lehrkraft und Schüler*innen kann sehr hilfreich auf dem Weg zu einer Lösung sein.
Speziell für die Schüler*innen kann es bei manchen Themen (Gewalterfahrung innerhalb oder außerhalb der Schule, Lebenskrisen, Suchtproblematik u.a.) leichter sein, sich einem Erwachsenen anzuvertrauen, der sie nicht im Unterricht bewertet oder Kolleg*in desjenigen ist, mit dem sie aktuell im Konflikt stehen.
Außerdem bringt ein/e Schulsozialarbeiter*in das Wissen über Einzelberatung, Familienberatung, Klassenberatung, Konfliktberatung und kollegiale Beratung mit, was für alle Beteiligten eine hilfreiche Unterstützung durch Entlastung bedeutet.
Nicht zuletzt kennt die Schulsozialarbeiter die Stellen außerhalb der Schule, die weiterhelfen können, wenn die Möglichkeiten der/ des Schulsozialarbeiter*in und der Lehrkräfte an ihre Grenzen stoßen. Seine/ ihre Aufgabe ist es, Kontakt zu diesen Stellen wie Jugendamt, schulpsychologische Beratungsstelle, Suchberatungsstellen usw. herzustellen bzw. zu vermitteln.
Das pädagogische Arbeitsfeld ist also die Alltagsarbeit des/ der Schulsozialarbeiter*in mit der gesamten Schulgemeinschaft, das oft situativ und einzelfallbezogen stattfindet.
Durch die Begleitung wiederkehrender Klassenkonferenzen, die Präsenz auf dem Schulhof und einladende Gesprächsangebote entsteht ein Vertrauensverhältnis als Basis der Zusammenarbeit.
4.2 Akute Interventionsarbeit
Aufgabe des/ der Schulsozialarbeiter*in in diesem Arbeitsfeld ist die sofortige Intervention bei allen kindeswohlgefährdenden Krisen nach einem festgelegten Handlungsplan.
Dieser Handlungsplan für solche Krisen ist im Gewaltpräventionskonzept der FWS Münster verankert.
Weitere Aufgabe der/ des Schulsozialarbeiter*in ist die Sensibilisierung der Schulgemeinschaft für das Thema Kinderschutz, sowie die Aufrechterhaltung und Kommunikation der vorhandene Strukturen.
4.3 Koordination der Präventionsarbeit
Maßgeblich koordiniert der/ die Schulsozialarbeiter*in die Präventionsangebote der FWS Münster. Die präventiven Angebote werden in Anlehnung an das Präventionskonzept der Schule in den jeweils vorgesehenen Klassenstufen durchgeführt.
Das Präventionskonzept sieht u.a. die Themen Gewalt- und Suchtprävention, Mobbingprävention, Prävention der verschiedenen Arten von Diskriminierung, Medienkunde und sexuelle Bildung vor.
Dabei ist der/ die Schulsozialarbeiter*in nicht (alleinig) für die Durchführung der Präventionsprojekte zuständig, sondern vielmehr für ihre Koordination. Das bedeutet einerseits, dass er/ sie das Präventionskonzept der Schule genau kennt, weiß, wann welche Themen in welcher Klassenstufe vorgesehen sind, das Konzept immer wieder auf seine Aktualität hin überprüft und Angebote (in Zusammenarbeit mit den Lehrkräften) ggf. an den Bedarf der einzelnen Klassen anpasst.
Nicht alle Präventionsangebote können von der/ dem Schulsozialarbeiter*in und den Lehrkräften durchgeführt werden. Dazu fehlen Deputatsstunden und bei bestimmten Themen das nötige Expert*innenwissen. Außerdem ist es pädagogisch sinnvoll, dass manche Themen von externen Expert*innen mit den Schüler*innen bearbeitet werden.
Deshalb ist es außerdem Aufgabe des/ der Schulsozialarbeiter*in, ein Netzwerk von externen Anbieter*innen solcher Präventionsangebote aufzubauen und ständig zu aktualisieren. Vorteile eines solchen externen Expert*innen- Netzwerkes ist, dass die Lehrkräfte in den entsprechenden Klassenstufen mit relativ wenig Aufwand bewährte Organisationen für das jeweils anstehende Präventionsangebot anfragen können.
5. Rechtliche Verankerung der Schulsozialarbeit
Im Sozialgesetzbuch VIII sind vielfältige gesetzliche Grundlagen zur Schulsozialarbeit zu finden. Diese gesetzlichen Rahmenbedingungen beschreiben die Schulsozialarbeit in ihrer Notwendigkeit zur Förderung der kindlichen Entwicklung hin zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit, die auftretenden Widerständen entgegnen kann. Explizit wird dabei die Jugendhilfe, und damit auch die Schulsozialarbeit als eine Option der Umsetzung, genannt, die Benachteiligungen abbauen soll. Darüber hinaus ist Schulsozialarbeit in Schutzkonzepte an Schulen eingebunden und stellt Angebote zur Förderung und Entwicklung der Kinder und Jugendlichen bereit bzw. arbeitet an präventiven Rahmenbedingungen im schulischen Kontext. Die Schulsozialarbeit soll durch Netzwerkarbeit externe Hilfen, Anschlusssysteme und schulische und familiäre Rahmenbedingungen verbinden. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf jungen Menschen, die besonderen Anspruch auf sozialpädagogische Hilfsangebote zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen haben. Und nicht nur die Unterstützung der Heranwachsenden ist im SGB VIII verankert, sondern auch die Hilfe bei Fragenstellungen der Erziehungsberechtigten und Bezugspersonen zum Themenbereich des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes und die Leistungen zur Förderung der Erziehung in der Familie.[1]
[1] die entsprechenden Gesetztestexte finden sich im SGB VIII §§ 1, 8a, 11, 13, 14, 16, 79, 81
6. Organisatorische und personelle Rahmenbedingungen für die Schulsozialarbeit an der FWS Münster
Ziel der Initiative ist es, die Schulsozialarbeit an der FWS Münster mit einem Umfang von mindestens 20 Stunden pro Woche zu implementieren.
In einem noch einzurichtenden Raum befindet sich das Sprechzimmer, das mit dem Prinzip der „offenen Tür“ arbeitet, d.h. bei geöffneter Türe kann der/ die Sozialarbeiter*in unmittelbar persönlich angesprochen werden. Darüber hinaus können Termine kurzfristig vereinbart werden, entweder über den Briefkasten, die email-Adresse oder telefonisch.
Als fachliche Grundlage für die Tätigkeit als Schulsozialarbeiter*in sieht das Ministerium für Schule und Weiterbildung (Erlass vom 23.01.2008 (BASS 21-23)) Absolvent*innen der Studiengänge Soziale Arbeit und Sozialpädagogik vor. Dieser Erlass sieht eine Öffnungsklausel für Personen mit mindestens gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen. Exemplarisch werden Absolvent*innen des Studienganges Diplom-Pädagogik oder eines vergleichbaren Masterabschlusses mit Schwerpunkt Sozialpädagogik oder Soziale Arbeit mit zweijähriger Berufserfahrung im Berufsfeld Schule genannt. Das Interesse an der Waldorfpädagogik sollte vorhanden sein. Fortbildungen auf diesem Gebiet werden ausdrücklich begrüßt und gefördert.
7. Qualitätssicherung, Mentoring und Fortbildung
Die durchgeführten Beratungen, Prozesse und Hilfen werden von dem/ der Schulsozialarbeiter*in verpflichtend schriftlich dokumentiert. Dafür steht ein standardisierter Dokumentationsbogen zur Verfügung.
Regelmäßige Netzwerktreffen mit Schulsozialarbeiter*innen anderer (Waldorf-)Schulen stärken die Netzwerkarbeit und ermöglichen eine fachliche Weiterbildung. Externe Fortbildungen werden nach Möglichkeit der Schule und mit Augenmerk auf die vordringlichen Bedarfe unterstützt. Dem/ der Schulsozialarbeiter*in steht ein*e Mentor*in zur Verfügung, der/ die vertraulich Fragestellungen des/ der Schulsozialarbeiters*in begleitet. Zur fachlichen Qualitätssicherung gehört darüber hinaus eine regelmäßige externe Supervision.
Kontakt:
AK Schulszialarbeit
ak-schulsozialarbeit@waldorfschule-ms
Telefonische Erreichbarkeit über das Schulsekretariat:
Frau Baudisch
Telefon: 0251-87 00 0
Telefonisch erreichbar:
montags bis freitags von 8:00 bis 13:00 Uhr
Bürozeiten:
Montag, Dienstag und Donnerstag 8:00 - 13:00 Uhr
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