Finanzierung
Merkblatt zu den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der
Freien Waldorfschule Münster e.V.
Warum wird ein Elternbeitrag erhoben?
Die Finanzierung der Waldorfschulen regelt sich in NRW nach dem Ersatzschulfinanzierungsgesetz (§ 6 EFG). Danach werden der Freien Waldorfschule Münster nur 87 % der laufenden anerkannten Betriebskosten (Personal- und Sachkosten) vom Land erstattet, daraus ergibt sich die Notwendigkeit, dass die restlichen 13 % als Eigenleistung von den Eltern aufzubringen sind. Da nicht alle an Waldorfschulen anfallenden Aufwendungen zuschussfähig sind (Eurythmie, Gartenbau usw.), müssen sogar nahezu 25% des Gesamtetats der Schule aufgebracht werden. Hinzu kommen die Aufwendungen für regelmäßige Reparaturen, Wartung und Pflege des Gebäudes sowie des Schulgeländes, die nur zum Teil refinanziert werden. Deshalb bittet die Schule die Eltern um einen finanziellen Beitrag zur Eigenleistung.
Wie wird der Elternbeitrag festgelegt?
Grundsätzlich entscheidet das Aufnahmeteam (Pädagogen, Schulärztin) über die Schulaufnahme eines Kindes in die Freie Waldorfschule Münster. Erst nach dieser Entscheidung erfolgt das vertrauliche Finanzgespräch mit den Eltern. Ziel des Finanzgesprächs ist, den Beitrag zur Eigenleistung (Elternbeitrag) fest zu vereinbaren, der den finanziellen Möglichkeiten der Eltern (Selbsteinschätzung) und den schulischen Erfor-
dernissen entspricht.
Um die finanzielle Basis für die Klassen zu schaffen, ist es notwendig, dass alle Eltern sich ihren Möglichkeiten gemäß an der Finanzierung beteiligen und hierbei das Interesse der Schulgemeinschaft (Solidargemeinschaft) bedenken. Wir wollen allen Kindern, die unsere Schule besuchen wollen, die Möglichkeit geben, zu uns zu kommen.
Dies setzt voraus, dass alle Elternhäuser entsprechend ihren finanziellen Möglichkeiten den Schulbeitrag festlegen. Als Grundlage für die Berechnung der Höhe des Schulbeitrages hat die Mitgliederversammlung beschlossen, 5% vom zu versteuernden Einkommen des Vorjahres für das erste Kind einer Familie zu verwenden (für ein zweites Kind weitere 2%, für ein drittes +1,4%). Bei Erstaufnahme wird zudem eine Aufnahmegebühr von drei Monatsbeiträgen erhoben. Für das ehrenamtlich durchgeführte Finanzgespräch ist es hilfreich, wenn Sie Unterlagen (letzter vorliegender Einkommenssteuerbescheid, aktuelle Einkommensnachweise) mitbringen.
Es wird mit einer durchschnittlichen Beitragshöhe pro Kind von 230,00 Euro (Stand: Mai 2024) kalkuliert. Hierbei wird den finanziellen Möglichkeiten der Eltern und kinderreichen Familien Rechnung getragen.
Warum gibt es einen Finanzkreis an unserer Schule?
Der Finanzkreis setzt sich aus je einem gewählten Elternteil aus allen Klassenstufen zusammen. Nach der Aufnahme des Kindes an unserer Schule tritt der Finanzkreis an die Eltern heran, um in einem vertraulichen Gespräch die finanzielle Eigenleistung pro Familie festzulegen. Dabei berücksichtigt er etwaige besondere familiäre Begebenheiten. Auf Grund von möglichen Veränderungen kann der Finanzkreis zu einem erneuten
Finanzgespräch im Laufe der Schulzeit einladen.
Die Verwaltung des Elternbeitrages übernimmt der Förderverein.
Für weitere Fragen wenden Sie sich gerne an unsere Leitung des Fördervereinsbüros
Julia Bömer
Telefonisch:
Telefon: 0251-870050