Schulstruktur

Die Freie Waldorfschule Münster ist eine private Schule in freier Trägerschaft. Träger der Schule ist der Verein Freie Waldorfschule in Münster e.V.

Waldorfschulen sind selbstverwaltete Schulen. An unserer Schule teilen sich mehrere Gremien die zu bewältigenden Aufgaben:

Das Lehrerkollegium

Das Lehrerkollegium ist zuständig für die Fragen der inneren Schulgestalt und vor allem für pädagogische Entscheidungen. Die Leitung wurde drei Kollegen übertragen.

Ziel der Schulleitung ist es, eine Schule so zu gestalten und organisieren, dass

  • die einzelnen Schulbeteiligten in ihrer Aufgabenerfüllung unterstützt,
  • die Schülerinnen und Schüler in ihrem Lernen gefordert und gefördert,
  • das Schulteam in seiner Handlungs- und Leistungsfähigkeit gestärkt,
  • die Eltern in ihrer erzieherischen Mitverantwortung und Mitwirkung wahrgenommen
    sowie
  • die Qualität und das Profil der ganzen Schule stetig weiterentwickelt werden.

Die übertragenen Aufgaben sind auf folgende Bereiche verteilt:

  • Pädagogische Fragen: Frau Finke
  • Zusammenarbeit mit der Verwaltung: Frau Steinebach
  • Personalfragen: Frau Dr. Hoene-Schweikart

Beratend steht die Schulleitungskonferenz diesem Team zur Seite.

Der Schulvorstand

Der Vorstand des Vereins führt die Geschäfte und vertritt die Schule nach außen.

Er setzt sich paritätisch aus

  • drei Lehrer/innen,
  • drei Eltern
  • und einem Mitglied des Fördervereins

zusammen.

Die einzelnen Verwaltungsaufgaben werden an verschiedene Personen und Arbeitskreise (Geschäftsführer, Finanzkreis, Basarkreis, Festkreis etc.) delegiert.

Der Rat der Schule

Der Rat der Schule tagt einmal monatlich in öffentlichen Sitzungen.

Er setzt sich aus

  • dem Vorstand, 
  • den Vertreter/innen der Klassenelternschaften,
  • den Vertreter/innen aus dem Lehrerkollegium
  • sowie Vertreter/innen der Schüler/innen

zusammen.

Jede Klassenelternschaft wählt zwei Vertreter/innen mit einer gemeinsamen Stimme für ein Jahr in den Rat der Schule. Aus dem Lehrerkollegium werden stimmberechtigte Mitglieder in der Anzahl der bestehenden Schulklassen gewählt. Weitere Personen können als beratende Mitglieder (ohne Stimmrecht) aufgenommen werden.

Die Sitzungen des Rates der Schule dienen zur Aussprache über pädagogische und finanzielle Fragen. Der Rat der Schule fasst Beschlüsse, sofern sie nicht in die Zuständigkeit der Mitgliederversammlung, des Vorstandes oder des Lehrerkollegiums fallen.

Der Rat der Schule tagt während der Schulzeit jeweils am 3. Dienstag im Monat ab 2o Uhr.

Die Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung findet mindestens ein Mal jährlich statt.Sie wird vom Vorstand einberufen und von einem Vorstandsmitglied geleitet.

Stimmberechtigte Vereinsmitglieder sind

  • beide Elternteile eines an der Schule angemeldeten Kindes
  • und alle angestellten Lehrer.

Als oberstes Organ des Vereins fasst die Mitgliederversammlung Beschlüsse über Satzungsänderungen, sie genehmigt den Haushaltsplan und entlastet den Vorstand.