Die öffentliche Saalnutzung

Als das erste Schulgebäude der Freien Waldorfschule in Münster am Laerer Landweg aus allen Nähten platzte und Neubaupläne ins Auge gefasst wurden, standen die Planer immer wieder vor dem Problem der Kostenbewältigung.

Der Zuschuss von der Stadt

Um außer den nötigen Klassen- und Fachräumen auch einen Saal und eine Turnhalle finanzieren zu können, reichten die Eigenmittel und die vom Land NRW mit 15,- DM/qm bezuschusste Miete nicht aus. Es bestand eine Finanzierungslücke von fünf Millionen DM.

Daher richtete der Förderverein am 24. April 1990 einen Bürgerantrag an den Rat der Stadt Münster mit der Bitte, die Errichtung dieser Räumlichkeiten durch einen einmaligen Zuschuss zu unterstützen.

In der Ratssitzung vom 14. November 1990 wurde dieser Antrag positiv entschieden und die beantragte Summe bewilligt.

Diese großzügige Unterstützung wurde mit der Vereinbarung verbunden, "im Rahmen der schulischen Möglichkeiten" die betreffenden Räume (Saal,Turnhalle, Musikraum und Nebenräume[= Toiletten und Umkleideräume]) 20 Jahre lang "der Stadt Münster mietfrei für öffentliche Zwecke zur Verfügung zu stellen".

Die Befristung

Der am 05.02.1991 von Mitgliedern des Fördervereines und am 08.02.1991 vom damaligen Stadtdirektor und vom damaligen Stadtkämmerer unterzeichnete Zuschussvertrag sah vor, dass die Zuwendung der Stadt spätestens bis zum 31.12.1992 in Anspruch genommen werden musste.

Dabei wurde für den Zuschuss eine "Zweckbindung von 20 Jahren festgesetzt", sodass die Frist der mietfreien Nutzung zum 31.12.2012 auslaufen wird.

Wenn man bedenkt,

  • dass die Schule in den vergangenen 17 Jahren nicht nur auf Miete, sondern auch auf die Erstattung der entstandenen Nebenkosten (Strom, Heizung, Reinigung usw.) verzichtet hat,
  • dass der Vertrag oft sehr weiträumig ausgelegt worden ist, z.B. auch nicht im Vertrag aufgeführte Schulräume genutzt worden sind,
  • und dass der "Rahmen der schulischen Möglichkeiten" bisweilen überschritten worden ist,

dann wird vielleicht deutlich, dass die Schule ihren vertraglich eingegangenen Verpflichtungen bisher in sehr großzügiger Weise nachgekommen ist.

Anstehende Neuregelungen für die öffentliche Saalnutzung

Im Laufe der verbleibenden Zeit wird es hoffentlich eine fruchtbare Diskussion darüber geben, von wem, in welchem Maße und zu welchen Bedingungen der Saal in Zukunft belebt werden kann und soll, ohne die Elternhäuser mit den entstehenden Kosten über Gebühr zu strapazieren oder überhaupt zu belasten.

Denn die Freie Waldorfschule Münster erhält öffentliche Gelder auf der Grundlage des Eratzschulfinanzierungsgesetzes des Landes NRW. Die Höhe der öffentlichen Zuwendungen beträgt nur 87% der Summe, die das Land als Schulbetriebskosten anerkennt.

Alle anderen Kosten müssen zu 100 % vom Schulverein finanziert werden. Die fehlenden Mittel müssen also durch Elternbeiträge und Spenden aufgebracht werden.



Presseecho