Informationen des Finanzkreises
Das Solidarprinzip
Nicht alle Eltern können die Kosten von zur Zeit 155 Euro pro Kind und Monat aufbringen. Daher müssen die Elternbeiträge so gestaltet sein, dass einerseits der Förderverein die nötigen Gelder erhält, andererseits die unterschiedlichen finanziellen Möglichkeiten der Familien in solidarischer Weise ausgeglichen werden. D.h.: Für jedes Kind, dessen Eltern die notwendigen 155 Euro pro Monat nicht voll bezahlen können, müssen andere Familien einen erhöhten Beitrag zahlen.
Gegenseitiges Vertrauen
Basis der Arbeit der Finanzvertreter/innen ist das gegenseitige Vertrauen. Die Verständigung wird jedoch erleichtert, wenn die Eltern ihre Angaben durch entsprechende Unterlagen belegen.
Die Finanzvertreter/innen bitten die Eltern, sie bei ihrer Arbeit zu unterstützen, das heißt,:
- dass jeder seine eigenen finanziellen Möglichkeiten gewissenhaft prüft und sich offen mit den Finanzvertretern verständigt und
- dass auf keinen Fall die verabredeten Beträge ohne Rücksprache reduziert oder gar ausgesetzt werden.
Welche Kosten kommen auf die Eltern zusätzlich zu?
Zusätzlich zum Schulgeld müssen die Eltern mit einem monatlichen Betrag pro Kind von ca. 20 Euro für die Klassenkasse rechnen. Hiervon werden Hefte, Bücher etc. gekauft und für die Klassenaktivitäten wird Geld angespart. Die Betreuung der Klassenkasse (des Klassenkontos) leistet ein gewähltes Elternteil der Klasse.
Können Kosten steuerlich geltend gemacht werden?
Das Schulgeld kann z. Zt. bis zu einer vom Finanzamt bestimmten Höhe zu 30% steuerlich geltend gemacht werden (§10 Abs.1 Nr.9 EStG). Der darüber liegende Betrag des Schulgeldes kann zu 100% als Spende abgesetzt werden. Auch Spenden Dritter (Paten, Großeltern, Gewerbetreibender, Arbeitgeber) an den „Förderverein" sind voll abzugsfähig.
Wie lange dauert die finanzielle Verpflichtung?
Das Schuljahr beginnt in Nordrhein-Westfalen am 1. August. Es endet am 31. Juli des Schuljahres. Für diesen Zeitraum von 12 Monaten wird auch das Schulgeld erhoben. Für neue Kinder in der Schule beginnt die Zahlung des Schulgeldes mit einem Vorlauf von drei Monaten (i. d. Regel also ab Mai).


