Finanzierung
Die Freie Waldorfschule Münster erhält öffentliche Gelder auf der Grundlage des Eratzschulfinanzierungsgesetzes des Landes NRW. Die Höhe der öffentlichen Zuwendungen beträgt 87% der Summe, die das Land als Schulbetriebskosten anerkennt.
Alle anderen Kosten, wie zum Beispiel waldorfspezifische Unterrichtsfächer, müssen zu 100 % vom Schulverein finanziert werden. Die fehlenden Mittel müssen durch Elternbeiträge und Spenden aufgebracht werden.
Die konkrete Höhe der Elternbeiträge wird nach der Aufnahme eines Kindes an die Schule vom Finanzkreis individuell mit den Eltern unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten besprochen und in den Schulvertrag aufgenommen.
In Gesprächen wird den Eltern Einblick in die Bedürfnisse unserer Schule gegeben, so dass sie selbst in freier und verantwortungsvoller Weise den Betrag festlegen können, der einerseits ihren finanziellen Möglichkeiten und andererseits den Notwendigkeiten des Schulbetriebes entspricht.
Wer nur in geringem Maße oder überhaupt nicht in der Lage ist, einen finanziellen Beitrag zu leisten, findet viele Möglichkeiten, die Schule auf andere Weise zu unterstützen: „Beitrag“ an der Waldorfschule beschränkt sich nicht nur auf das rein Finanzielle.

