Elternwegweiser
Fragen wie folgende:
> Soll ich mein Kind an eine Waldorfschule geben?
> Welche Schulabschlüsse sind dort möglich?
> Wie funktioniert die Anmeldung?
> Welche Kosten kommen auf mich zu?
sind nur einige wenige, die sich verantwortungsvolle Eltern stellen.
Dieser Elternwegweiser soll Ihnen Antworten auf diese eher technisch-organisatorischen Fragen geben.
Antworten auf eher inhaltliche Fragen finden Sie in den Informationen zur Waldorfpädagogik.
Natürlich sind Sie auch herzlich eingeladen, eine Schulfeier (siehe Veranstaltungskalender) zu besuchen, anzurufen oder uns einfach eine E-Mail zu schicken.
ÜBER UNS
GRUNDSÄTZLICHER HINWEIS
ANMELDUNG
SCHULGELD
Als staatlich anerkannte Ersatzschule wird die Freie Waldorfschule in Münster nur zu etwas über 85 Prozent ihrer Kosten vom Land NRW finanziert. So ist es notwendig, dass Eltern oder andere Unterstützer 15 Prozent der anfallenden Kosten tragen. Die von den Eltern regelmäßig entrichteten Schulgelder werden dazu vom Förderverein verwaltet und dem Schulverein punktuell zugeführt.
Nach der Aufnahme eines Kindes werden in einem Finanzgespäch mit Vertretern des Finanzkreises monatliche Elternbeiträge vereinbart, die die Einkommensverhältnisse der jeweiligen Eltern berücksichtigen. Dabei wird den Eltern auch ein Einblick in die Bedürfnisse der Schule gegeben.
In begründeten Fällen kann das monatliche Schulgeld durch den Finanzkreis zeitweise reduziert werden. So ist für die Eltern gewährleistet, dass sie selbst in freier und verantwortungsvoller Weise den Beitrag festlegen können, der einerseits ihren finanziellen Möglichkeiten und andererseits den Notwendigkeiten des Schulbetriebs Rechnung trägt.
Einen Schulplatz an unserer Waldorfschule kann man also nicht kaufen. Die innere Bereitschaft der Eltern, die Schule zu ermöglich und sich dazu in größtmöglichem Maße sowohl finanziell als auch praktisch einzusetzen, ist notwendig.
Informationen des Finanzkreises
Das Solidarprinzip
Nicht alle Eltern können die Kosten von 140 Euro pro Kind und Monat aufbringen. Daher muss der Finanzkreis die Elternbeiträge so gestalten, dass einerseits der Förderverein die nötigen Gelder erhält, andererseits die unterschiedlichen finanziellen Möglichkeiten der Familien in solidarischer Weise ausgeglichen werden. D.h.: Für jedes Kind, dessen Eltern die notwendigen 140 Euro pro Monat nicht voll bezahlen können, müssen andere Familien mit einem erhöhten Beitrag einspringen.
Gegenseitiges Vertrauen
Basis der Arbeit der Finanzvertreter/innen ist das gegenseitige Vertrauen. Die Verständigung wird jedoch erleichtert, wenn die Eltern ihre Angaben durch entsprechende Unterlagen belegen können. Die Finanzvertreter/innen bitten die Eltern, sie bei ihrer Arbeit zu unterstützen, d.h.:
- dass jeder seine eigenen finanziellen Möglichkeiten gewissenhaft prüft und sich offen mit den Finanzvertretern verständigt und
- dass auf keinen Fall die verabredeten Beträge ohne Rücksprache reduziert oder gar ausgesetzt werden.
Welche Kosten kommen auf die Eltern zusätzlich zu?
Zusätzlich zum Schulgeld müssen die Eltern mit einem monatlichen Betrag pro Kind von ca. 20 Euro für die Klassenkasse rechnen. Hiervon werden Hefte, Bücher etc. gekauft und für die Klassenaktivitäten wird Geld angespart. Die Betreuung der Klassenkasse (des Klassenkontos) leistet ein gewähltes Elternteil der Klasse.
Durch die Veränderungen bei der Bezuschussung der Schülerfahrtkosten von z. Zt. 100 Euro pro Monat wird dieser Bereich nicht voll refinanziert. Hier müssen die Eltern in Zukunft (ab dem 5. Schuljahr Ihres Kindes) mit einer Eigenbeteiligung rechnen.
Können Kosten steuerlich geltend gemacht werden?
Das Schulgeld kann z. Zt. bis zu einer vom Finanzamt bestimmten Höhe zu 30% steuerlich geltend gemacht werden (§10 Abs.1 Nr.9 EStG). Der darüber liegende Betrag des Schulgeldes kann zu 100% als Spende abgesetzt werden. Auch Spenden Dritter (Paten, Großeltern, Gewerbetreibender, Arbeitgeber) an den „Förderverein" sind voll abzugsfähig.
Wie lange dauert die finanzielle Verpflichtung?
Das Schuljahr beginnt in Nordrhein-Westfalen am 1. August. Es endet am 31. Juli des Schuljahres. Für diesen Zeitraum von 12 Monaten wird auch das Schulgeld erhoben. Für neue Kinder in der Schule beginnt die Zahlung des Schulgeldes mit einem Vorlauf von drei Monaten (i. d. Regel also ab Mai).
Für weitere Fragen und Anregungen stehen wir gern zur Verfügung und hoffen mit diesen Informationen zu einer guten Zusammenarbeit zwischen Eltern und Finanzkreis beizutragen. Ihr Ansprechpartner ist über das Sekretariat der Schule zu erfahren (Tel.: 0251-870010).
Der Finanzkreis (01/2009)

